AGB

AC1 Auktionen versteigert im fremden Namen und für fremde Rechnung.

Die Teilnahme an der Auktion ist nur für Gewerbetreibende möglich!

Alle Artikel werden ausdrücklich in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Das Auktionshaus sowie der Einlieferer übernehmen keinerlei Gewährleistung und Sachmängelhaftung für die gebrauchten Auktionsgegenstände.

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die gebrauchten Gegenstände Mängel aufweisen und sollten vor Gebotsabgabe eingehend besichtigt werden.

AC1 Auktionen weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche zum Verkauf stehende Artikel ungeprüft sind. Bei allen zum Verkauf stehenden Fahrzeugen und Maschinen ist davon auszugehen, dass diese bereits einen nicht unerheblichen Vorschaden erlitten haben.

Alle Angaben im Auktionskatalog (z. B. technische Informationen, Daten, Maße, Baujahre und Kilometerstände) sind unverbindliche Angaben vom Einlieferer und werden vom Auktionshaus nicht überprüft.

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass Gebote nur abgegeben werden sollen, wenn sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind und diese bedingungslos akzeptieren.

Das Aufgeld für unsere Auktionen beträgt 15 % zzgl. Mehrwertsteuer für Präsenzauktionen in unseren Geschäftsräumen vor Ort in 09228 Chemnitz und 18 % zzgl. Mehrwertsteuer für Online-Bieter, Live-Online Bieter, Bieter bei Vor-Ort-Versteigerungen direkt beim Einlieferer oder bei Insolvenzversteigerungen.Sämtliche Neueingänge werden sofort online gestellt. Sobald ein Artikel online gestellt ist haben sie die Möglichkeit, Online-Vorgebebote abzugeben und die Artikel auf dem Auktionsgelände nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen.

Großer Vorbesichtigungstag ist immer einen Tag vor Auktionstermin in der Zeit von 10.00 bis 17.30 Uhr. An diesem Tag ist die Besichtigung mit Fahrzeugschlüssel gegen Pfand möglich. Die Vorbesichtigung der Artikel ist ausdrücklich erwünscht und auch für Online-Bieter unabdinglich! Mit Abgabe eines Gebots bestätigen sie, die Versteigerungsartikel in Augenschein genommen zu haben und akzeptieren den Zustand.

Vorgebote

Abgegebene Gebote in Form von Online-Vorgeboten gelten als gesetzt. Mit dem höchsten abgegebenen Vorgebot startet die Präsenzauktion sowie die Live-Online-Auktion. Die Gebotsschritte zwischen dem zweithöchsten Gebot und dem Höchsgebot werden nicht vom Versteigerer mitgeboten!

Schriftliche Gebote

Schriftliche Gebote werden ab sofort nicht mehr angenommen, da die Möglichkeit besteht, Gebote online abzugeben bzw. an einer Live-Online-Auktion teilzunehmen.

Telefonische Gebote

Telefonische Gebote werden ab sofort nicht mehr angenommen, die die Möglichkeit besteht, Gebote online abzugeben bzw. an einer Live-Online-Auktion teilzunehmen.


Zahlungsbedingungen:

Online-Bieter:

Rechnungen werden direkt nach der Versteigerung an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Zahlungsziel beträgt maximal 2 Bankarbeitstage ab Rechnungsversand. Eine Barzahlung vor Ort ist ausgeschlossen.

Nach Zahlungseingang erhalten sie von uns einen Abholschein für die ersteigerte Ware. Bei Abholung der Ware ist der Abholschein und bei Abholung im Auftrag zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Abholer ohne Abholschein/Vollmacht werden abgewiesen.

Saal-Bieter:

Rechnungen werden direkt nach dem Zuschlag vor Ort ausgestellt und ausgehändigt.

Am Auktionstag ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% vom Zuschlagspreis zu leisten.

Eine Barzahlung ist bis maximal 5.000,00 € am Auktionstag möglich. Das Zahlungsziel beträgt 2 Bankarbeitstage nach Zuschlag.

Nach Zahlungseingang erhalten sie von uns einen Abholschein für die ersteigerte Ware. Bei Abholung der Ware ist der Abholschein und bei Abholung im Auftrag zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen.

Die Mitnahme der ersteigerten Ware ist nur nach vollständiger Bezahlung des Artikels möglich.

Die Ware verbleibt auf eigenes Risiko kostenfrei bis einschließlich der nächsten 6 Bankarbeitstage auf dem Auktionsgelände. Ab dem 7. Bankarbeitstag fallen Standgebühren in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag und pro Artikel an. Für eventuelle Schäden oder dem Untergang des Auktionsguts wird keine Haftung übernommen.

Die Abholung ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 17.30 Uhr oder nach Absprache möglich.


Versteigerungsbedingungen

der Firma AC1 Auktionen, Inhaber Marko Raschke

Alte Herrenhaider Straße 2, 09228 Chemnitz,

(im Folgenden als AC1 Auktionen oder Versteigerer bezeichnet)


I. Allgemeine Hinweise

(1) AC1 Auktionen versteigert in öffentlichen und freiwilligen Versteigerungen im fremden Namen und für Rechnung von Auftraggebern (genannt Einlieferer). Es werden keine Versteigerungsobjekte versteigert, die sich im Eigentum des Versteigerers befinden.

Diese Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages der Versteigerungen und der Freiverkäufe.

(2) Mit dem Zuschlag kommt daher ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Käufer zustande, nicht zwischen dem Käufer und AC1 Auktionen!

Zugleich geht die Kaufpreisforderung des Einlieferers gegen den Käufer im Wege der Abtretung auf AC1 Auktionen über.

(3) Die Versteigerungsobjekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden.

AC1 Auktionen weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche zum Verkauf stehenden Versteigerungsobjekte durch den Versteigerer ungeprüft sind.

AC1 Auktionen übernimmt gegenüber dem Bieter/Ersteigerer keine Verpflichtung, die Versteigerungsobjekte zu überprüfen und/oder eventuelle Abweichungen zwischen der Zustandsbeschreibung des Einlieferers und dem eingelieferten Versteigerungsobjekt zu erfassen und/oder zu dokumentieren.

Die zu versteigernden Gegenstände können und sollen daher im Vorfeld der Versteigerung von den Interessenten besichtigt und eingehend geprüft werden. Dies gilt vor allem für die Bieter/Ersteigerer, die beabsichtigen, Online-Gebote abzugeben. Die Möglichkeit zur Besichtigung besteht nach Absprache vor dem Auktionstermin, sobald das Versteigerungsobjekt vom Einlieferer AC1 Auktionen zugeliefert wurde, im Übrigen immer einen Tag vor Auktionstermin von 10:00 bis 17:30 Uhr auf dem Gelände des Auktionshauses oder am Artikelstandort. Für die dabei an den Versteigerungsobjekten verursachten Schäden haftet der Besichtigende.

(4) Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht und es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese bereits einen oder mehrere nicht unerhebliche Vorschäden erlitten haben.

Die Katalogbeschreibungen (z. B. technische Informationen, Daten, Maße, Baujahre, Vorschäden und Kilometerstände) sind unverbindliche Angaben von dem Einlieferer und dienen lediglich der Information. Sie sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Versteigerungsobjekte. Auch fehlende Angaben begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des jeweiligen Versteigerungsobjektes und/oder vor der Versteigerung durch eine Korrektur des auf der Homepage von AC1 Auktionen (https://www.chemnitz-auktionshaus.de) abrufbaren Versteigerungskatalogs.

(5) Die Rechtsverbindlichkeit dieser Versteigerungsbedingungen erkennt der Bieter/Käufer bei seiner Erstanmeldung bei AC1 Auktionen an. Ferner erkennt der Bieter/Käufer diese Versteigerungsbedingungen an

  • durch Kenntnisnahme der auf der Website von AC1 Auktionen veröffentlichten und druckfähig hinterlegten Versteigerungsbedingungen, ferner
  • durch Unterschrift auf der Teilnehmerliste am Tag der Auktion oder durch Einloggen auf der Website von AC1 Auktionen sowie
  • erneut bei jedem Einloggen zu einer Online-Auktion.


Etwaige Änderungen der Versteigerungsbedingungen werden in vergleichbarer Form Einlieferern und Bietern/Käufern zur Kenntnis gebracht.

AC1 Auktionen weist eindringlich darauf hin, dass Gebote nur abgegeben werden sollen, wenn Sie als Bieter mit diesen Bedingungen einverstanden sind und diese vollumfänglich akzeptieren.

Etwaige Vorbehalte oder widersprechende AGB gegen die Versteigerungsbedingungen von AC1 Auktionen werden nicht akzeptiert.


II. Zulassung als Bieter/Käufer / Abmeldung

(1) Zu den Auktionen von AC1 Auktionen sind als Käufer lediglich Gewerbetreibene und andere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen.

(2) Gewerbetreibene Automobilhändler oder Unternehmer haben sich vor der Auktion anzumelden, wobei eine solche Anmeldung zeitlich ebenfalls Wirksamkeit für alle nachfolgenden Auktionen hat, soweit und solange nicht AC1 Auktionen die Zulassung als Bieter/Käufer widerruft.

Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung/Zulassung zu einer Auktion besteht weder bei einer Privatperson noch einem Automobilhändler oder anderem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt durch vollständige Angabe der von AC1 Auktionen jeweils abgefragten Daten.


a) Bei Automobilhändlern/Unternehmern mit Sitz innerhalb eines Staates der Europäischen Union sind zum Nachweis erforderlich:

  • Kundenstammblatt vom Inhaber/Geschäftsführer vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten ein Handelsregisterauszug
  • Mitteilung der erteilten, gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers oder Firmeninhabers
  • eine mögliche Vertretung bedarf der schriftlichen Vollmacht des Käufers

Bei Unternehmern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zum Nachweis auf Anforderung von AC1 Auktionen zusätzlich erforderlich jeweils beglaubigte Übersetzungen von vorstehenden fremdsprachigen Dokumenten in die deutsche Landessprache (wenn die Dokumente z.B. nicht in lateinischer Schrift eingereicht werden).


b) Bei Unternehmern außerhalb eines Staates der Europäischen Union sind zum Nachweis stets erforderlich:

  • eine durch das für das Unternehmen zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die Unternehmereigenschaft, wobei das Ausstelldatum dieser Bescheinigung nicht älter als 12 Monate sein darf (nach Ablauf dieses Zeitraumes ist
  • eine aktualisierte Bescheinigung vorzulegen); die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
  • Anschrift der zuständigen Finanzbehörde
  • vollständiger Name, Sitz und Anschrift der Firma
  • Angabe über die Art der unternehmerischen Tätigkeit
  • Hinweis auf Umsatzsteuerpflicht, Steuernummer
  • Kopie des Ausweises/Passes des Firmeninhabers oder Geschäftsführers

(3) AC1 Auktionen ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen. Eine Zulassung wird insbesondere verweigert bzw. entzogen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • falsche oder fehlende Angaben bei der Anmeldung,
  • Verzug/Nichterfüllung von vertraglichen Leistungspflichten,
  • rechtlichen Auseinandersetzungen mit von AC1 Auktionen,
  • Verstößen gegen die Versteigerungsbedingungen von AC1 Auktionen,
  • Widerspruch gegen diese und/oder geänderte Versteigerungsbedingungen von AC1 Auktionen,
  • beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Käufers,
  • Nichtvorlage weiterer von AC1 Auktionen angeforderter Dokumente,
  • ungebührliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern von AC1 Auktionen und dem Versteigerer bzw. Auktionator selbst,
  • nachgewiesene oder vermutete Täuschungshandlung im Zusammenhang mit den eingereichten Dokumenten bzw. der Identität sowie jedem anderen rechtswidrigen Verhalten,
  • bei Vorliegen von Zahlungsverzug in Bezug auf Kaufpreise, bei denen der Käufer mehr als 30 Tage in Verzug ist,
  • nicht mit dem Versteigerer abgestimmter und von diesem genehmigter Kontaktaufnahme zu einem Einlieferer.


(4) AC1 Auktionen kann von einem zugelassenen Bieter/Käufer jederzeit den Nachweis der gewerblichen Tätigkeit oder weitere Dokumente erneut anfordern. Abmeldungen oder Änderungen hat der registrierte Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, Datenänderungen und einen Widerruf einer gegebenenfalls erteilten Vollmacht, die sich nach seiner Anmeldung ergeben, dem AC1 Auktionen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


(5) Sobald die Registrierung erfolgt, erhält der registrierte Nutzer eine E-Mail, die der Nutzer bestätigen muss. Erst danach ist das Konto aktiv und der Nutzer registriert.

Dann kann der registrierte Nutzer auch sein vorgegebenes Passwort ändern. Dieses Passwort soll möglichst sicher sein, d. h. es sollte zumindest aus 10 Zeichen bestehen und Groß- und Kleinschreibung sowie zumindest ein Sonderzeichen enthalten. Für einen eventuellen Missbrauch oder Verlust des Passwortes haftet der registrierte Nutzer. Bei einem Verlust des Passwortes hat der registrierte Nutzer sofort ein neues Passwort zu beantragen.

Die Beweislast, nicht geboten zu haben, liegt im Falle eines Verlustes des Passwortes oder einer behaupteten Fremdnutzung des Passwortes durch einen Dritten beim Käufer, ein bloßes Behaupten reicht hier nicht aus.

Der Bieter/Käufer haftet auch für technische Fehler, die in seine Sphäre fallen oder dessen Ursachen gänzlich unaufgeklärt bleiben. Derjenige, in dessen Sphäre der streitgegenständliche technische Fehler fällt, trägt die Darlegungs- und Beweislast. Die Unaufklärbarkeit und Nichtbeweisbarkeit einer Fehlerursache geht zu Lasten des Bieters/Käufers.


(6) Abmeldung / Widerruf

a) Der registrierte Nutzer ist jederzeit berechtigt sich bei AC1 Auktionen mit sofortiger Wirkung in Textform abzumelden.

b) Sofern der registrierte Nutzer die Dienste von AC1 Auktionen noch nicht in Anspruch genommen hat, kann er darüber hinaus innerhalb von zwei Wochen seine Anmeldung gegenüber AC1 Auktionen in Textform widerrufen.


III. Regeln/Hinweise im Rahmen der Durchführung von Auktionen


(1) Die folgenden Informationen zum Fahrzeug werden in der Regel vor jeder Auktion in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, wobei AC1 Auktionen hier darauf hinweist, dass diese Daten vom Einlieferer zur Verfügung gestellt werden und daher nicht zwingend alle nachfolgend aufgeführten Punkte auch Bestandteil der Auktionsbeschreibung des Versteigerungsobjektes sind:

Sofern ein Fahrzeug versteigert wird:

Beschreibung des Fahrzeugs

  • Marke / Model
  • Erstzulassung
  • Kilometerstand (+/- 100 km)
  • Getriebetyp (Automatik/ Schaltung
  • Kraftstoff/Energie-Typ (Benzin/Super/Super+/ Diesel/ Elektro/Hybrid/Alternative Energien
  • Farbe
  • Anzahl der Türen
  • Besteuerungsart des Fahrzeugs: regel- oder differenzbesteuert
  • bei Elektrofahrzeug: Hier wird eine Mietbatterie explizit angegeben
  • Vorliegen oder Nichtvorliegen der Fahrzeugdokumente während der Auktion
  • Satz Fotos
  • Schäden oder Vorschäden, sofern und soweit diese vom Einlieferer mitgeteilt wurden (ohne dass das AC1 Auktionen hier eine Verifizierung dieses Schäden oder Vorschäden vorgenommen hat!)
  • Vorliegen/Nichtvorliegen der Fahrzeugdokumente


(2) Die zu versteigernden Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Auflistung im Auktionskatalog einzeln aufgerufen, präsentiert und versteigert.

AC1 Auktionen steht es frei, die Reihenfolge der Auktion zu verändern, Nummern des Kataloges zu vereinen oder zu trennen, oder auch andere als in dem Auktionskatalog enthaltene Fahrzeuge/Zubehörteile/Versteigerungsobjekte zu versteigern oder ein Angebot gänzlich zurückzuziehen.


(3) Die für die Auktionen maßgebliche Währung ist Euro (€). Die Höhe der Gebotsschritte betragen in der Regel 50 €, 100 € oder 200 € und werden vom Auktionator nach dessen Ermessen bestimmt.


(4) Die Abgabe eines Gebotes ist nur gültig, wenn es unter Einhaltung des von AC1 Auktionen vorgegebenen Verfahrens abgegeben wird.

Der Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d. h. er ist für sein Gebot grundsätzlich persönlich haftbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er vor dem Zuschlag eine wirksame Vertretungsvollmacht nachweist. In diesem Fall kommt das Geschäft mit dem wirksam Vertretenen zustande.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach 3-maligen Aufruf des Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Wenn mehrere Bieter ein gleichlautendes Gebot abgeben und nach dreimaligen Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los.

Wichtig:

a) AC1 Auktionen behält sich vor, Gebote ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot gültig.

b) Durch ein Gebot wird ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes abgegeben. Erklärt ein Käufer, er habe kein oder kein wirksames Gebot abgegeben, trägt er hierfür die Beweislast.

c) Der Auktionator ist berechtigt, den Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut auszubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

(5) Liegt das Höchstgebot unter dem von dem Einlieferer festgelegten Mindestpreis, kann der Auktionator dieses Gebot unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers annehmen.

In diesem Fall ist der Bieter 2 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltslose Annahme seines Gebotes, so erlischt der Zuschlag. Für das Wirksamwerden des vorbehaltlosen Zuschlags ist die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse ausreichend.

Nimmt der Einlieferer dieses Höchstgebot an, wird der Kaufvertrag von AC1 Auktionen für vorbehaltlos erklärt und der Käufer erhält den endgültigen Zuschlag. Wird die Zustimmung verweigert, kommt kein Kaufvertrag mit dem Einlieferer zustande.

Bietet ein anderer Bieter den Limitpreis, so kann die entsprechende Katalognummer ohne Rückfragen beim Vorbehaltsbieter an den höher Bietenden abgegeben werden.


(6) Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Käufer, nicht aber zwischen dem Käufer und AC1 Auktionen, zustande. Zugleich geht die Kaufpreisforderung des Einlieferers gegen den Käufer im Wege der Abtretung auf AC1 Auktionen über.


(7) AC1 Auktionen behält sich das Recht vor, Versteigerungsobjekte aus einer laufenden Auktion zu nehmen, auch wenn für diese Versteigerungsobjekte bereits – z.B. online – Gebote abgegeben wurden. Ansprüche für den Bieter entstehen hieraus nicht.


(8) Der Zuschlag bei einem abgegebenen Höchstgebot erfolgt zuzüglich der Versteigerungsgebühr, dem sogenannten Aufgeld, und verpflichtet den Käufer zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises inkl. des Aufgeldes und zur sofortigen Abnahme des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes (Leistungszeitpunkt).

AC1 Auktionen übernimmt für den Einlieferer, der Verkäufer des Versteigerungsobjektes ist, die Rechnungsstellung und das Inkasso. Über den Kaufpreis inklusive des Aufgeldes sendet das AC1 Auktionen dem Käufer eine Rechnung, welche sofort fällig ist, wenn nicht ein Zahlungsziel genannt wird.

Das Aufgeld für Auktionen von AC1 Auktionen bei einem Zuschlag in der Versteigerung auf den Zuschlagspreis beträgt aktuell 15 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer für Präsenzauktionen in unseren Geschäftsräumen vor Ort in 09228 Chemnitz.

Es beträgt ferner aktuell 18 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer für Online-Bieter, Live-Online-Bieter, Bieter bei Vor-Ort-Versteigerungen direkt beim Einlieferer oder bei Insolvenzversteigerungen.


(9) Präsenzauktion / Online Auktion

a) Life-Online-Auktionen /Termin-Online-Auktionen:

aa) Die Termine der Life-Online-Auktionen und Gebotsrunden bzw. der Termin-Online-Auktionen werden auf der Website von AC1 Auktionen (https://www.chemnitz-auktionshaus.de/) bekannt gegeben. Bei der Termin-Online-Auktion hat jede Online-Auktion/Gebotsrunde hat eine festgelegte Laufzeit. AC1 Auktionen behält sich allerdings vor, diese Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern oder Online-Auktionen/Gebotsrunden ohne Abschluss eines Kaufvertrages abzubrechen.

bb) Bei Onlineauktionen besteht die Möglichkeit, auch vor Beginn der Auktion bereits ein sogenanntes Vorgebot über die entsprechende Auktions-Webseite von AC1 Auktionen abzugeben. Dieses ist für den Bieter/Käufer ebenso bindend wie ein im Rahmen der laufenden Auktion abgegebenes Gebot. Es behält – sofern es nicht vor Beginn der Online-Auktion zurückgenommen wird – seine Wirksamkeit auch für die laufende Auktion.

cc) Die Gebote in den Online-Auktionen werden per entsprechenden Maus-Klick auf einen Button oder durch das Einsetzen eines Biet-Agenten abgegeben. Bereits abgegebene Gebote können nachträglich nicht mehr zurückgenommen werden. Erhält der Käufer den Zuschlag, wird ihm dies angezeigt.

dd) Hinweise zur Haftung von AC1 Auktionen für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen im Rahmen der Auktion und im Vorgriff der Auktion:

AC1 Auktionen haftet nicht für Schäden, die Bietern bzw. Käufern in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Online-Auktion entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei AC1 Auktionen eingehen oder berücksichtigt wurden.

AC1 Auktionen haftet Käufern und Bietern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten Kardinalspflichten) gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AC1 Auktionen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AC1 Auktionen beruhen.

ee) Zahlungsbedingungen /Eigentumsvorbehalt:

AC1 Auktionen übernimmt die Rechnungsstellung und das Inkasso für den Einlieferer. Es ist auch berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen.

Rechnungen werden direkt nach der Versteigerung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Zahlungsziel beträgt maximal 2 Bankarbeitstage ab Rechnungsversand. Eine Barzahlung vor Ort ist ausgeschlossen.

Nach Zahlungseingang erhält der Käufer von AC1 Auktionen einen Abholschein für die ersteigerte Ware. Bei Abholung der Ware ist der Abholschein und bei Abholung im Auftrag zusätzlich eine entsprechende rechtsgültige Vollmacht vorzuweisen. Abholer ohne Abholschein/Vollmacht werden abgewiesen.

Das Eigentum des Einlieferers an dem ersteigerten Fahrzeug/Versteigerungsobjekt geht erst nach vollständigem unwiderruflichem Eingang des Kaufpreises zuzüglich des angefallenen Aufgeldes sowie eventuell weiterer entstandener Gebühren (ohne Abzüge) auf dem Konto von AC1 Auktionen auf den Käufer über.

Soweit der Käufer an einem Auktionstag mehrere Fahrzeuge oder Versteigerungsobjekte ersteigert, behält sich AC1 Auktionen vor, die Freigabe zur Abholung erst nach vollständiger Bezahlung aller von ihm an diesem Auktionstag ersteigerten Fahrzeuge und/oder Versteigerungsobjekte zu erteilen.

Die Abholung der Versteigerungsobjekte ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 17.30 Uhr oder nach Absprache möglich.


b) Präsenz-Auktion bei AC1 Auktionen:

aa) Bei der Registrierung zu einer Auktion erhält der registrierte Nutzer einen Auktionskatalog überreicht bzw. einen Hinweis auf den auf der Webseite von AC1 Auktionen gespeicherten Online-Auktionskatalog, ferner eine Bieternummer unter der er in dieser Auktion seine Gebote abgeben kann.

Das in einer Auktion zur Versteigerung kommende Fahrzeug/Versteigerungsobjekt kann in der Regel nach dessen Einlieferung durch den Einlieferer nach Absprache vor der Auktion, ansonsten am Vortag der Auktion von 10:00 bis 17:30 Uhr bei AC1 Auktionen (die Besichtigung mit Fahrzeugschlüssel – wenn rechtlich möglich und für AC1 Auktionen praktikabel - ist gegen Pfand zulässig).

bb) Die in dem Auktionskatalog enthaltenen Angaben des Einlieferers entbinden den Käufer nicht von einer Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes vor Ort. AC1 Auktionen empfiehlt deshalb dem Käufer dringend, sich das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt vor Ort genau anzusehen.

Offensichtlich erkennbare Mängel/Abweichungen vom Auktionskatalog gelten als genehmigt und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Angaben über Ausstattung, Zubehör und Unfallschäden wurden dem AC1 Auktionen vom Einlieferer zur Verfügung gestellt und von diesem nicht auf deren sachliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit überprüft. Diese erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und dienen nur als Orientierungshilfe.

cc) Die Angaben des Auktionskataloges zu dem jeweiligen Versteigerungsobjekt werden auf den Monitoren in der Auktionshalle in deutscher Sprache dargestellt.

Die Käufer erhalten am Eingang der Auktionshalle eine Änderungsliste, aus der eventuelle Abweichungen zu der Fahrzeugbeschreibung in dem Auktionskatalog zu entnehmen sind.

Stellt der Auktionator während der Auktion Abweichungen zu der Fahrzeugbeschreibung in dem Auktionskatalog fest, wird er auf diese ausdrücklich hinweisen.

dd) Sofort nach dem Zuschlag hat der Käufer seine Bieternummer zu zeigen, die dem Käufer bei der Registrierung zur Auktion vor Ort ausgehändigt wird.

ee) Es besteht für den Käufer die Möglichkeit an der Präsenz-Auktion mittels Live-Online-Systems von AC1 Auktionen teilzunehmen. Hiernach kann die Auktion nach entsprechendem Einloggen im Internet mit Benutzernamen und persönlichem Passwort mitverfolgt werden. Ein Nutzer dieses Systems muss sich im Falle einer Reklamation so behandeln lassen, wie ein Teilnehmer einer Präsenz-Auktion, der vor Ort in der Auktionshalle war.

Die letzte Aktualisierung des Auktionskataloges wird am Nachmittag des Vortages im Internet hochgeladen. Die Änderungslisten zum aktuellsten Auktionskatalog werden während der Auktion von dem Auktionator vorgelesen.

ff) Es besteht für den Käufer ferner die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung dieser Teilnahmevariante bei AC1 Auktionen ein telefonisches Gebot für einen oder mehrere Versteigerungsobjekte abzugeben, dies allerdings nur, sofern dies von AC1 Auktionen konkret angeboten wird.

In diesem Fall wird der Käufer durch AC1 Auktionen vor dem Aufruf des von ihm vorher angezeigten Versteigerungsobjektes telefonisch kontaktiert und über den Gebotsverlauf in diesem Telefonat fortlaufend informiert.

Der Käufer hat dann die Möglichkeit, über den Mitarbeiter von AC1 Auktionen ein eigenes Gebot abzugeben. Das vom Mitarbeiter von AC1 Auktionen für den Telefonbieter abgegebene Gebot wirkt in gleicher Weise für und gegen den Telefonbieter, als ob er dieses Gebot direkt vor Ort im Rahmen der Präsenz-Auktion selbst abgegeben hätte. Erklärt der Telefonbieter, er habe kein oder kein wirksames Gebot abgegeben, trägt er hierfür die Beweislast.

gg) Abgegebene Gebote in Form von Online-Vorgeboten gelten als gesetzt und bindend. Mit dem höchsten abgegebenen Vorgebot startet die Präsenz-Auktion sowie die Live-Online-Auktion. Die Gebotsschritte zwischen dem zweithöchsten Gebot und dem Höchstgebot werden nicht vom Versteigerer mitgeboten.

hh) Schriftliche Gebote werden nicht mehr angenommen, da die Möglichkeit besteht, Gebote online abzugeben bzw. an einer Live-Online-Auktion teilzunehmen.

ii) Hinweise zur Haftung von AC1 Auktionen für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen im Rahmen der Auktion und im Vorgriff der Auktion:

Das AC1 Auktionen haftet nicht für Schäden, die Bietern bzw. Käufern in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Präsenz-Auktion entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass aufgrund technischer Mängel bei Telefonbietern oder online abgegebene Gebote oder Vorgebote nicht oder nicht rechtzeitig bei AC1 Auktionen eingehen oder berücksichtigt wurden.

Das AC1 Auktionen haftet Käufern und Bietern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (so genannten Kardinalpflichten) gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AC1 Auktionen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AC1 Auktionen beruhen.

jj) Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt/Gefahrübergang:

Das AC1 Auktionen übernimmt die Rechnungsstellung und das Inkasso für den Einlieferer. Es ist auch berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen und für den Einlieferer vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Käufer das Versteigerungsobjekt nicht vollumfänglich inkl. Versteigerungsgebühren bezahlt oder dieses nicht abnimmt.

Rechnungen werden direkt nach dem Zuschlag vor Ort ausgestellt und ausgehändigt. Die Rechnung ist vom Käufer sorgfältig zu prüfen, da aufgrund der Vielzahl von Rechnungen am Auktionstag Fehler bei der Rechnungserstellung möglich sind.

Am Auktionstag ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% vom Zuschlagspreis zu leisten.

Eine Barzahlung ist bis maximal 5.000,00 € am Auktionstag möglich. Das Zahlungsziel beträgt 2 Bankarbeitstage nach Zuschlag. Der Gesamtbetrag kann sofort bar bis 5.000,00 € oder per EC-Karte im Auktionshaus gezahlt werden, ansonsten ist auch eine Echtzeitüberweisung bzw. eine Sofortüberweisung möglich.

Nach Zahlungseingang erhält der Käufer von AC1 Auktionen einen Abholschein für die ersteigerte Ware. Bei Abholung der Ware ist der Abholschein und bei Abholung im Auftrag zusätzlich eine entsprechende rechtsgültige Vollmacht vorzuweisen. Abholer ohne Abholschein/Vollmacht werden abgewiesen.

Das Eigentum des Einlieferers an dem ersteigerten Fahrzeug/Versteigerungsobjekt geht erst nach vollständigem unwiderruflichem Eingang des Kaufpreises zuzüglich des angefallenen Aufgeldes sowie eventuell weiterer entstandener Gebühren (ohne Abzüge) in bar oder auf dem Konto von AC1 Auktionen auf den Käufer über.

Soweit der Käufer an einem Auktionstag mehrere Fahrzeuge ersteigert, behält sich AC1 Auktionen vor, die Freigabe zur Abholung erst nach vollständiger Bezahlung aller von ihm an diesem Auktionstag ersteigerten Fahrzeuge zu erteilen.

Die Mitnahme der ersteigerten Ware ist nur nach vollständiger Bezahlung des Versteigerungsobjektes möglich.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl geht mit Zuschlag auf den Käufer über.

Die vom Käufer erworbenen Versteigerungsobjekte verbleiben auf Risiko des Käufers kostenfrei bis einschließlich der nächsten 6 Bankarbeitstage auf dem Auktionsgelände. Ab dem 7. Bankarbeitstag fallen Standgebühren in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag und pro Versteigerungsobjekt an. Für eventuelle Schäden oder den Untergang des Auktionsguts wird von Seiten von AC1 Auktionen keine Haftung übernommen.

Die Abholung der Versteigerungsobjekte ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 17.30 Uhr oder nach Absprache möglich.

Sofern AC1 Auktionen Dokumente/Papiere zum Fahrzeug/Versteigerungsobjekt an den Käufer versendet, trägt der Käufer das Versandrisiko. Für den Versand von Fahrzeugdokumenten/-papiere wird dem Empfänger eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € netto berechnet. Nach Erhalt der Dokumente hat der Käufer diese unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und eventuelle Reklamationen spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt zumindest in Textform gegenüber AC1 Auktionen mitzuteilen.

AC1 Auktionen hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Dokumenten/Papieren des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes, bis alle Forderungen von AC1 Auktionen gegen den Käufer, auch aus anderen Rechtsgeschäften aus der bestehenden Geschäftsverbindung, beglichen sind.


IV. Rechtsfolgen bei der Nichtzahlung des Kaufpreises sowie der

Versteigerungsgebühren/Rechtsfolgen bei Rücktritt bzw.

Nichtabnahme des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes

AC1 Auktionen übernimmt die Rechnungsstellung an den Käufer und das Inkasso, nicht aber das Inkassorisiko für den Einlieferer.

(1) Nichtzahlung des Kaufpreises und/oder der Versteigerungsgebühren (unter anderem dem Aufgeld) /Schadenspauschale

Für den Fall, dass der Käufer den Kaufpreis und/oder die Versteigerungsgebühren nicht zahlt, erhält er spätestens nach 3 Werktagen nach Rechnungsstellung noch einmal eine Mahnung mit einer Fristsetzung zur Zahlung. AC1 Auktionen ist bei Nichtzahlung dann spätestens nach 10 Werktagen nach Rechnungsstellung berechtigt, für den Einlieferer vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Mit Rücktritt des Auktionshauses vom Kaufvertrag für den Einlieferer liegt auch für AC1 Auktionen ein Fall der Unmöglichkeit vor, der zu einem Untergang des zwischen dem Käufer und dem Auktionshaus bestehenden Vertragsverhältnisses führt (§ 323 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 280, 286 Abs. 1 BGB).

AC1 Auktionen ist in diesem Fall berechtigt, gegenüber dem Käufer eine Schadenspauschale i.H.v. 25 % des Kaufpreises für die entstandene Versteigerungsgebühr (das Aufgeld) zu verlangen, da AC1 Auktionen unter anderem einen Großteil der damit abgegoltenen Dienstleistungen gegenüber dem Käufer erbracht hat und durch die Nichtzahlung weitere Aufwendungen entstehen.


Maßgeblich für die Bemessung der vorgenannten Schadenspauschale von AC1 Auktionen ist der Nettokaufpreis ohne Versteigerungsgebühren; soweit keine Umsatzsteuer auf der durch das AC1 Auktionen für den Einlieferer gegenüber dem Käufer ausgestellten Rechnung gesondert ausgewiesen ist, ist maßgeblich der Gesamtkaufpreis ohne Versteigerungsgebühren.


Ferner ist AC1 Auktionen in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt erneut zu versteigern und einen etwaigen Mindererlös bei einem dann erfolgten Verkauf des Fahrzeugs/ Versteigerungsobjektes dem nicht zahlenden Käufer in Rechnung zu stellen. Auf einen bei einer zweiten Versteigerung eventuell entstehenden Mehrerlös hat der nicht zahlende Käufer keinen Anspruch, er ist zu dieser weiteren Versteigerung auch nicht als Käufer zugelassen.


(2) Rücktritt vom Kauf

Nach der Erteilung des Zuschlags kann der Käufer nur noch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Rücktrittsregeln (§§ 346 ff. BGB) finden auf den Rücktritt Anwendung.

Erklärt der Käufer dennoch den Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne dass ein hierfür berechtigender Rechtsgrund vorliegt, liegt es im Ermessen von AC1 Auktionen, welches sich in diesem Fall mit dem Einlieferer abzustimmen hat, entweder die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder den Rücktritt zu genehmigen.

Muss ein bereits geschlossener Kaufvertrag rückabgewickelt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes vom Käufer, der diese Gefahr ab Zuschlag trägt, auf den Einlieferer über.


(3) Nichtabnahme des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes

Für den Fall, dass der Käufer die Abnahme des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes verweigert oder sich überhaupt nicht erklärt und es daher zu keiner Abnahme kommt, erhält der Käufer ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung zur Abholung des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes. Sollte der Käufer nach Verstreichen der Frist das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt nicht abgeholt haben, so ist das AC1 Auktionen ebenso wie bei der Nichtzahlung des Kaufpreises und/oder der Versteigerungsgebühren (siehe oben zu (1)) berechtigt, für den Einlieferer vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (siehe oben zu (1)).


V. Regelungen zur Abnahme des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes


(1) Rügepflichten des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt bei Übergabe gründlich auf erkennbare und wertmindernde Mängel sowie fehlendes Zubehör zu untersuchen.

Der Käufer hat nach Abholung seines Fahrzeugs durch ihn selbst oder das von ihm beauftragte Transportunternehmen 48 Stunden Zeit, eine Reklamation einzureichen. Nicht sichtbare (versteckte) Schäden bzw. versteckte Mängel am Fahrzeug sind unverzüglich nach Bemerken zu rügen. Bei einem Transport des Fahrzeugs durch eine vom Käufer beauftragte Spedition ist der Schaden auf dem CMR-Dokument, welches vom Käufer und Fahrer unterzeichnet sein muss, zu vermerken. Handelt es sich um eine Anlieferung zur Nachtzeit oder an einem Sonn- oder Feiertag, muss der Käufer die Reklamation bis 18 Uhr am übernächsten Werktag zumindest in Textform gegenüber dem AC1 Auktionen melden.

Spätere oder aber mündliche/telefonische Mängelrügen werden nicht berücksichtigt. Die Reklamation entbindet den Käufer jedoch nicht von der Pflicht zur vollständigen Kaufpreiszahlung inklusive Aufgeld, ferner ist der Käufer auch im Falle einer Reklamation verpflichtet, das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt vom Betriebsgelände von AC1 Auktionen zu entfernen.


(2) Bei der Ersteigerung eines Elektrofahrzeuges/Versteigerungsobjektes mit Mietbatterien ist der Käufer verpflichtet, den Mietvertrag für die Batterie zu unternehmen und alle formell dafür notwendigen Schritte zur Übertragung des Mietvertrages vorzunehmen.

Der Käufer erklärt sich in diesem Fall ausdrücklich damit einverstanden, dass AC1 Auktionen berechtigt ist, seine Kontaktdaten an den Vermieter bzw. Eigentümer der Batterie weiterzugeben.


(3) Der Käufer ist für die Demontage und den Transport der ersteigerten Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte selbst verantwortlich. Für alle Beschädigungen, die durch den Käufer oder dessen Beauftragte verursacht werden, haftet der Käufer.


VI. Sachmängelhaftung / Behandlung von Reklamationen


(1) Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, ebenso eine Haftung wegen Abweichungen des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes von den Angaben im Auktionskatalog.

Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden.


(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AC1 Auktionen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AC1 Auktionen oder des Einlieferers beruhen. Er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von AC1 Auktionen oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AC1 Auktionen oder des Einlieferes beruhen.


(3) AC1 Auktionen ist wie bereits oben dargelegt (siehe I.1. und I.2.) nicht der Eigentümer der versteigerten Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes.

Ebenso übernimmt AC1 Auktionen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Einlieferers. Dies gilt insbesondere für Angaben über eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Fahrzeuges/Versteigerungsobjektes und deren Ausstattung bzw. Zubehör. Für diese Angaben haftet ausschließlich der Einlieferer unter Beachtung des vereinbarten Sachmängelhaftungsausschlusses.

Angaben des Auktionators während der Versteigerung zu dem Fahrzeug/Versteigerungsobjekt stellen keine Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit oder Eigenschaft dar.

Die in die Versteigerung aufgenommenen Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte werden von AC1 Auktionen keiner technischen Überprüfung unterzogen, ebenfalls nicht auf frühere Schäden, Unfälle o. ä., die möglicherweise ganz oder teilweise repariert bzw. behoben worden sind. Der Käufer akzeptiert, dass AC1 Auktionen nicht bekannt ist, ob die in der Versteigerung angebotenen Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte Schäden bzw. Unfälle hatten, sofern und soweit der Einlieferer dieses AC1 Auktionen nicht vorab mitgeteilt hat.

Gleichfalls erfolgt kein Abgleich zwischen dem Fahrzeug/Versteigerungsobjekt und den dazu gemachten Angaben/Fotografien des Einlieferers. Sollte AC1 Auktionen allerdings über Vorschäden informiert sein, wird es diese Vorschäden in der Beschreibung des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes für die Auktion angeben.


(4) Reklamationen werden nur für Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte berücksichtigt, an denen durch den Käufer im Zusammenhang mit der Reklamation keine Nacharbeiten oder Reparaturen vorgenommen wurden.

Es handelt sich bei den Versteigerungsobjekten aber um gebrauchte und in vielen Fällen auch beschädigte Fahrzeuge/Versteigerungsobjekte. Der Käufer erkennt an, dass Karosseriearbeiten und Lackierarbeiten möglicherweise an mehreren Teilen des Fahrzeugs/Versteigerungsobjektes vorgenommen worden sind und akzeptiert diese, sofern diese Reparaturen sach- und fachgerecht erbracht wurden bzw. als nicht fachgerecht in der Beschreibung durch den Einlieferer mitgeteilt worden sind.

Verdeckte Schäden (versteckte Mängel) oder nicht angegebene Unfälle/Vorschäden stellen ggf. einen Reklamationsgrund dar, dies ist aber dann ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt nach der Auktionsbeschreibung einen ausgewiesenen Totalschaden hat.


(5) Der Käufer darf im Zusammenhang mit dem reklamierten Sachverhalt keine Reparaturen vornehmen, bis die von ihm gegenüber AC1 Auktionen vorgebrachte Reklamation bearbeitet und dem Käufer eine Entscheidung mitgeteilt wurde. Sofern der Kaufvertrag zwischen Käufer und Einlieferer anschließend rückabgewickelt werden sollte, hat der Käufer für solche Reparaturen keinen Erstattungsanspruch.


(6) Nach Reklamationseingang erhält der Käufer innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Bestätigung über den Eingang der Reklamation und spätestens eine Woche, nachdem die Reklamation mit allen zur Bearbeitung der Reklamation relevanten Informationen bei AC1 Auktionen eingegangen ist, eine Entscheidung von AC1 Auktionen nach Abstimmung mit dem sachlich zuständigen Einlieferer.

AC1 Auktionen kann den Käufer in diesem Fall auch direkt an den Einlieferer verweisen und dem Käufer zum Zwecke der Abwicklung der Reklamation die Kontaktdaten des Einlieferers mitteilen. AC1 Auktionen ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die Ansprüche des Käufers gegenüber dem Einlieferer durchzusetzen.

Sollte die Reklamation zur Folge haben, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, haben der Käufer, AC1 Auktionen (sofern und soweit dieses im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages beteiligt ist) und der Einlieferer einen möglichst schnellen und effizienten Weg zu wählen. Generell sind Parteien der Rückabwicklung des Kaufvertrages aber der Käufer und der Einlieferer als Verkäufer.

Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages trifft den Einlieferer als Verkäufer die Pflicht, den Zuschlagspreis an den Käufer zurückzuzahlen, sofern der Einlieferer zu diesem Zeitpunkt den Kaufpreis (ohne die Versteigerungsgebühren, unter anderem das Aufgeld) bereits von AC1 Auktionen erhalten hat. Das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt ist vom Käufer an den Einlieferer, nicht an AC1 Auktionen, zurückzugeben, es sei denn, dass AC1 Auktionen erklärt sich für den Einlieferer bereit, das Fahrzeug/Versteigerungsobjekt im Rahmen der Rückabwicklung anzunehmen.

AC1 Auktionen ist aber auch bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht verpflichtet, die bei der Versteigerung angefallenen Gebühren (unter anderem das Aufgeld) an den Käufer oder Einlieferer zurückzuzahlen.


VII. Schlussbestimmungen


(1) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Rahmen der Abwicklung der Versteigerung ist Chemnitz.


(2) Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche gegen AC1 Auktionen und für Ansprüche von AC1 Auktionen gegen Käufer/Bieter sowie den Einlieferer ist Chemnitz.

Dies gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss eines Kaufvertrages ihren Wohnsitz/Firmensitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz/Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


(3) Rechtswahl / Vertrags- und Auktionssprache

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und die Regelungen des internationalen Privatrechts gelten nicht. Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch.


(4) Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen sowie dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


(5) Störungen wegen höherer Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Unruhen bzw. Ausschreitungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, unter anderem auch bedingt durch Pandemien o.ä., befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Ausgenommen hiervon ist die Zahlungsverpflichtung des Käufers für ein ersteigertes Fahrzeug, diese Verpflichtung ist als Geldschuld auch bei Störungen der vorgenannten Art einzuhalten.



gez. Marko Raschke,
Inhaber der Firma AC1 Auktionen
Gemäß § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer für Kraftfahrzeuge